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Er hat uns ein Zeichen gegeben!
Alles wissenswerte über Deutsche Sonderkennzeichen für Youngtimer und Oldtimer


Rotes Oldtimer-Kennzeichen


  • Nummer beginnt mit "07" (bei älteren roten Kennzeichen für Oldtimer auch "06")
  • Mindestalter des Kfz: 20 Jahre, Anerkennung als Oldtimer
  • für Oldtimer-Veranstaltungen, Probe-, Prüfungs-, Überführungsfahrten (für privat und Oldtimer-Clubs), nicht zum allgemeinen Gebrauch
  • Halter muß (für ganzjährige Nutzung des Schildes) ein polizeiliches Führungszeugnis und einen Auszug aus dem Flensburger Verkehrszentralregister vorlegen
  • mit Genehmigung auch für mehrere Fahrzeuge gültig
  • Alternative zum Oldtimer-H-Kennzeichen

Achtung: Immer wieder hören wir die Meinung, dass man mit diesem Kennzeichen das ganze Jahr lang günstig mit einem billigen Auto durch die Gegend fahren kann.
Das ist definitiv falsch. Wer dieses Kennzeichen nutzt, um damit täglich zur Arbeit zu fahren, bekommt eins auf die Mütze.

Oldtimer-Kennzeichen (H-Kennzeichen)


Oldtimer-Kennzeichen

  • Euro-Kennzeichen, letztes Zeichen: "H" für "Historisches Fahrzeug" (das Zeichen "H" ist kein Bestandteil der Erkennungsnummer)
  • Voraussetzungen: Fahrzeug muß vorwiegend zur "Pflege des kfz-technischen Kulturgutes" eingesetzt werden, weitgehender Originalzustand, Mindestalter: 30 Jahre
  • besonderes Gutachten erforderlich (amtlich anerkannter Sachverständiger)
  • günstige Pauschal-Steuer: rund 2ß߀ /Jahr
  • keine Einschränkungen der Verwendung wie beim roten Oldtimer-Kennzeichen
  • eingeführt am 29. Juli 1997
Wer dieses Kennzeichen dranschraubt, ist über den Youngtimer schon fest hinaus oder hat seinen Youngtimer lange behalten und gepflegt, denn: nur richtig originale und gut erhaltene Wagen bekommen dieses Kennzeichen. Einen dreckigen Garagenfund hiermit billig wieder in den Verkehr zu bekommen, ist nicht möglich.

Saison-Kennzeichen


  • Eurokennzeichen
  • Betriebszeitraum (am rechten Rand), im dem das Fahrzeug jedes Jahr verwendet werden darf  (hier: 04 - 10 für April bis Oktober)
  • Betriebszeit mindestens zwei Monate, höchstens elf Monate des Jahres
  • für Fahrzeuge, die nicht das ganze Jahr über benutzt werden (z.B. Motorräder, Wohnmobile)
  • Außerhalb des Betriebszeitraums muß das Fahrzeug auf Privatgrund stehen, es darf natürlich nicht auf öffentlichen Straßen gefahren werden!
  • eingeführt am 1. März 1997

Dieses Kennzeichen eignet sich speziell für die Fahrzeuge, die für den Winter einfach zu schade sind und ersparen einem das ewige Rennen zur Zulassungsstelle zweimal im Jahr. Achtung: Einige Versicherungen langen bei Saisonkennzeichen ziemlich zu.  

 
Kurzzeit-Kennzeichen


  • Nummer beginnt immer mit "04"
  • gelbes Feld: letzter Tag der Gültigkeit (hier: 21. November 2000)
  • Gültigkeit maximal 5 Tage
  • für Probe-, Prüfungs- und Überführungsfahrten mit ansonsten nicht zugelassenen Fahrzeugen (früher: rotes Kennzeichen zur einmaligen Verwendung)
  • Zulassungsstelle kann frei gewählt werden
  • Kennzeichenschild bleibt nach Ablauf der Gültigkeit beim Fahrzeughalter
  • eingeführt am 1. Mai 1998

 

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